Rezeptgebühr 2021 – Die Rezeptgebühr wird mit 1.Jänner 2021 pro Packung von 6,30 auf 6,50 Euro erhöht. Rezeptgebührenbefreiung ist von einer individuellen Obergrenze von 2% des jeweiligen Nettoeinkommens des Versicherten abhängig. Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet. Befreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze enden mit dem 31.12 eines Kalenderjahres.
21. Mai 2018
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